Verlängerung der Eichfrist für Ultraschallzähler

Die Eichfrist für die zur Abrechnung des Wasserverbrauchs eingesetzten Messgeräte beträgt 6 Jahre. Die bislang von den Gemeindewerken eingesetzten Flügelradzähler wurden daher alle 6 Jahre ausgetauscht.

Der Gesetzgeber gibt aber auch die Möglichkeit, im Rahmen eines Stichprobenverfahrens, die Eichfrist eines „Loses“ (eingebaute Zähler in einem Kalenderjahr) zu verlängern.

Im Frühjahr 2023 wurde bereits zum vierten Mal ein Stichprobenverfahren zur Verlängerung der Eichfrist in der Gemeinde Eschenburg durchgeführt.

Es wurde hier eine fest definierte Anzahl von Wasserzählern aus den Kundenanlagen ausgebaut und für das Stichprobenverfahren an die Prüfstelle übergeben. Die Auswahl der Zähler erfolgte im Vorfeld mittels Losverfahren.

 Alle ausgelosten Zähler haben das Stichprobenverfahren durchlaufen und bestanden.

Das bedeutet, alle Ultraschallwasserzähler der Größe MC21 Q3 2,5 aus dem Baujahr 2017 dürfen mindestens bis 31.12.2026  in den Kundenanlagen verbleiben.

Das 2. Strichprobenverfahren für die Zähler aus dem Jahr 2014 wird im Frühsommer durchgeführt. Die Kunden werden von uns entsprechend informiert. Auch dieses Verfahren wurde ohne Probleme bestanden und die Zähler können weitere 3 Jahre in den Kundenanlagen bleiben.